Energie

Energiebedarf von Gebäuden

Mieter bzw. Eigentümer von Immobilien haben selten konkrete Vorstellungen vom Energie­bedarf des betreffenden Gebäudes – im Unterschied etwa zum Spritverbrauch ihrer Autos. Die Verbraucher sollte aber auch hinsichtlich des Energiebedarfs ihrer Häuser klare Kennt­nisse erlangen können.

Ein Anfang ist im Jahr 2002 mit der EU-Richtlinie "EPBD" (Energy Performance of Buildings Directive) gemacht worden – als erste Umsetzung der Kyoto-Ziele im Jahr 1997. In dem Dokument hatte sich die EU nicht nur verpflichtet, ihre Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern, sie forderte auch Transparenz bei der so genannten "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden".

Inzwischen hat es weitere fast 20 UN-Klimakonferenzen gegeben, eine der wichtigsten, bei der sogar ein Abkommen – mit Selbstverpflichtungen der teilnehmenden Staaten – herauskam, war sicherlich jene im Jahr 2015 in Paris.

Die rechtzeitige Rettung des Planeten ist leider bisher dennoch nicht erkennbar – ganz im Gegenteil! Von überhandnehmenden Extremwetterereignissen (Tornados inzwischen auch im Mitteleuropa, verheerende Überschwemmungen, Hitzewellen, verbrannten Wälder, usw.) bis hin zum Auftauen der Permafrostböden, dem Schmelzen von Gletschern und Polkappen etc. als Folgen des längst im Gange befindlichen Klimawandels sind den meisten von uns bestens bekannt.

Nun lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, ob wir Deutschen oder Mitteleuropäer die Klimakatastrophe aufhalten können, wenn wir „mit gutem Beispiel vorausgehen“, während andere um ein Vielfaches größere Industrieländer mit immensem CO2-Ausstoß „weiter sündigen“. Dies kann hier aber nicht Thema sein.

Der Gebäudesektor bei uns ist ein bekanntermaßen großer Klimasünder – ist er doch für einen Anteil von rund 25 % der deutschen CO2-Emissionen und 30 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Angesichts dieser harten Fakten muss jeder Hausbesitzer letztlich selbst darüber befinden, ob und in welchem Umfang er „etwas tun“ will.

Das GEG vereint, grob gesagt, die drei bisher geltenden Regel­werke: EnEV, EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), wobei die beiden letzteren auch bisher beim Bauen schon mit zu beachten waren.

Was das GEG im Einzelnen fordert, lässt z.B. hier nachlesen:

Staatlich geförderte Energieberatung / Gebäudebestand

Ein hoher Prozentsatz des heutigen Energiebedarfs eines Bestandsgebäudes könnte durch energetische Modernisierungsmaßnahmen und den Einsatz erprobter Techniken eingespart werden.

Bei der weltweit eigentlich dauerhaft angespannten Lage auf dem Energiesektor ist jederzeit damit zu rechnen, dass sich die Preisspirale bei den fossilen Energieträgern – man denke an den Ölpreisschock Sommer 2008 – erneut zu drehen beginnt.

Zwar wird bei fast der Hälfte unserer Neubauten inzwischen Umweltwärme für die Beheizung (z.B. eine Wärmepumpe) eingesetzt, im Gebäudebestand sieht es aber nach wie vor düster aus.

Für Haus- und Wohnungseigentümer wird es also – vor allem angesichts der aktuell nochmals kräftig aufgestockten Fördergelder – interessant bleiben, über eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle bzw. eine Umrüstung der Anlagentechnik nachzudenken.

Energieberatung durch ausgewiesene Fachleute ist dann besonders sinnvoll, weil sie eine wertvolle Grundlage für weiterführende, langfristige Planung bietet.

Beratungsempfänger bekommen mit der so genannten iSFP ( sh. Menü­punkt Förderung → BAFA-Förderung ) ein vorzügliches Instrument an die Hand, das sie vor übereilten Investi­tionen in eine falsche Richtung schützt und ihnen Entscheidungsgrundlagen für etwaige Maßnahmen auf objektiver Grundlage bietet.

Kurze Energieberatungen


Spezialangebote "Initiativ- bzw. Einstiegsberatung"

Wem der iSFP für’s Erste zu auf­wendig ist, sei eine Initiativberatung (1) oder die Einstiegsberatung (2) empfohlen.

(1) Wir vereinbaren eine Kurzbegehung in Ihrem Objekt, schnell und unbürokratisch.

  • Dauer 1 bis 1,5 Stunden vor Ort
  • Kostenpunkt: 100 EUR zzgl. MWSt + Kilometerpauschale

Dann haben Sie das Wichtigste bereits erfahren.

(2) Das Einstiegsangebot zur qualifizierten Energieberatung richtet sich an Eigen­tümer oder Käufer von Immobilien, die sich bzgl. der Energieeffizienz ihres Hauses schnell ins Bild setzen wollen.

Im Wege einer kurzen Bestandsaufnahme wird die Immobilie mit ihren technischen Anlagen inspiziert. Dabei schätze ich den Energiebedarf grob ein und gebe Ihnen erste Infos an die Hand, wie Sie Energieeffizienz und damit auch Verbräuche mit einfachen Mitteln und vor allem moderaten Kosten günstig beeinflussen können.

Beim Ortstermin ist natürlich Gelegenheit für die wichtigsten Fragen – und auch Antworten.

Eine solche Kurzberatung kostet ein Pauschalhonorar i. H. von 175 EUR zzgl. MWSt. und dauert etwa zwei Stunden im Objekt. Im Umkreis der Stadtmitte von Regensburg mit einem Radius von bis zu 10 km entstehen für An- u. Abfahrt keine weiteren Kosten.

Energieausweis

Die Absicht des Verordnungsgebers ist Markttransparenz, also die Möglichkeit einer Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz; in erster Linie im Vorfeld von Kauf- oder Mietverträgen.

Es gibt zwei verschiedene Ausweisarten, die sich in der Form nur dadurch, dass je nach Art bestimmte Seiten unausgefüllt bleiben, unterscheiden. Inhaltlich sind die Unterschiede allerdings beträchtlich:

1. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an: Was letztend­lich im Ausweis steht, hängt somit stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Der Ausweis ist kostenmäßig günstig, aber nicht sonderlich aus­sage­kräftig. Diese Ausweisart wird von mir nicht erstellt, man kann aber einen solchen Ausweis bei Wohnhäusern gängiger Größe übers Internet von hierfür spezialisierten Anbietern für unter 50 EUR bekommen.

2. Der Bedarfsausweis hingegen entsteht auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Analyse der Bausubstanz bzw. der anlagetechnischen Komponenten; also z.B. der Heizung, Warmwasserbereitung, Raumlufttechnik usw. und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Nur diese Herangehensweise erlaubt eine hin­rei­chend realistische Einschätzung der Situation und bietet die Grundlage für das Formulieren entsprechender Modernisierungsempfehlungen.

ARCHERK MORENZ erstellt ausschließlich diese Ausweisart.

Das 5-seitige Musterformular/offizieller Energieausweis für Wohngebäude* findet sich  hier  .

* Quelle: https://www.febs.de/newsroom/meldungen/2021/energieausweise-nach-geg-werden-pflicht


Wer braucht welchen Ausweis?

Der Zwang zur Ausstellung des Ausweises wird oft als lästige Pflicht wahrgenommen. Man sollte aber Eines nicht übersehen: Der Ausweis kann – sofern die dort ausgewiesenen Werte halbwegs im grünen Bereich“ sind – dem Verkäufer am Ende des Tages als höchst willkommendes Marketing-Instrument zur Bewerbung einer energetisch zeitgemäßen Immobilie dienen.

Auch im seit November 2020 geltenden GEG (Gebäudeenergiegesetz) spielt der Ausweis ein wichtige Rolle. Vieles wurde aus der bis dahin geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) übernommen, es gibt aber auch ein paar Neuerungen:

  • Seit 1. Mai 2021 sind die die Ausweise nicht mehr gem. EnEV, sondern nach GEG auszustellen.
  • Unaufgeforderte Vorlage des jeweiligen Ausweises (oder einer Kopie davon) gegenüber Käufern, Mietern, Leasingnehmern etc. beim Besichtigungstermin, auf Wunsch des Interessenten auch schon vor dem Termin (z.B. per Mail) – Übergabe bei Vertragsabschluss.
  • Wichtig: Erklärt ein potenzieller Käufer seinen Verzicht auf den Ausweis, ist dies aufgrund § 134 BGB unbeachtlich und damit nichtig! Ein solcher Verzicht kommt allenfalls bei vorgesehenem Abbruch des Gebäudes in Frage.
  • Diese Pflicht zur Vorlage gilt wie bisher für Verkäufer, neuerdings nun auch für Makler, wobei für letztere auch die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erweitert wurden.
  • Bei vom Eigentümer für den Energieausweis bereitgestellten Daten ist dieser für deren Richtigkeit verantwortlich, gleichwohl trifft den Aussteller die Pflicht zur Prüfung der Daten auf Konsistenz.
  • Der Aussteller muss bei Bestandsgebäuden künftig passende Maßnahmen zur Modernisierung konkreter empfehlen, als dies bisher der Fall war (etwa durch geeignete Fotos im Zusammenhang mit der textlichen Bewertung des Objekts z.B. dann, wenn eine Besichtigung des Objekts nicht möglich war).
  • Im Ausweis müssen Aussagen getroffen sein zu den Treibhausgas-Emissionen (in CO2), Art von Lüftung, Kühlung und inspektionspflichtigen Klimaanlagen (sofern vorh.) sowie zum Sanierungsstand des Objekts.
  • Einmal ausgestellt, ist der Energieausweis für 10 Jahre gültig, sofern das betreffende Gebäude nicht baulich geändert wird.


Signatur